Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte und/oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes gelten die AGB des Veranstalters und die Besucherordnung als anerkannt.

Die Eintrittskarte gilt nur für die gebuchte Veranstaltung und die angegebene Personenanzahl. Bei Tischbuchung müssen alle Teilnehmer gemeinsam erscheinen und die Eintrittskarte am Einlass vorlegen.

Die Wiesnrausch Gastronomie und Event GmbH übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden auf dem Veranstaltungsgelände.

Das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen, alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken, Speisen und Rauschmitteln ist nicht gestattet.

Die Eintrittskarte ist gut aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Verlust der Eintrittskarte besteht kein Ersatzanspruch.

Die Getränke im VIP-Bereich sind ausschließlich beim Servicepersonal sowie an der VIP-Bar erhältlich.

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung wird dem Veranstalter das Recht eingeräumt, zeitlich und örtlich unbeschränkt und ohne besondere Vergütung, Bild- und Tonaufnahmen von der Veranstaltung und ihren Besuchern in Radio, TV, Internet und anderen Medien zu veröffentlichen bzw. zu verbreiten.

Bei der Bestellung von Eintrittskarten besteht gemäß BGB § 312 b Absatz Nr. 6 kein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht. Ein Umtausch oder die Rückgabe der erworbenen Tickets ist nur bei einer Absage oder örtlichen oder terminlichen Verlegung der Veranstaltung möglich. Erstattungsansprüche sind ganz ausgeschlossen, wenn die Absage wegen höherer Gewalt oder nach behördlicher Anordnung erfolgt.

Im Falle der Absage der Veranstaltung wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet – weitere Ansprüche (z.B. die Erstattung von Vorverkaufs- und Transaktionsgebühren bzw. Hotel- oder Reisekosten) wegen der Absage sind ausgeschlossen. Bei Abbruch, Unterbrechung, Verlegung oder Absage der Veranstaltung auf Grund von höherer Gewalt (Terrorgefahr, Unwetter etc.), behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Schadensersatz, soweit dem Veranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Das Recht, einzelnen Besuchern oder Gruppen den Einlass oder den Verbleib im Veranstaltungsbereich aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Auftreten des/der Besuchers die Annahme rechtfertigt, dass er/sie nachdrücklich gegen die Regeln der Nutzungsordnung verstößt oder sein/ihr Einlass oder sein/ihr Verbleib die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung gefährdet. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes oder anderer Nutzungsgebühren besteht in diesen Fällen nicht.

Bei Verlassen des abgeschlossenen und gekennzeichneten Veranstaltungsbereichs verliert die Eintrittskarte grundsätzlich ihre Gültigkeit. Ausnahmsweise ist ein Wiedereintritt möglich, wenn für das Verlassen des Veranstaltungsgeländes ein wichtiger Grund vorgelegen hat. Es ist dann vor Verlassen des Veranstaltungsbereichs bei der Einlasskontrolle eine Wiedereintrittsberechtigung zu verlangen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund ohne vorherige Ankündigung das Programm oder Teile des Programms zu ändern. In diesen Fällen behält die erworbene Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Erstattungsansprüche seitens der Besucher bestehen in diesen Fällen nicht.